Tarifvertrag für den nichtärztlichen Dienst (alle Angaben Vollzeit und in Brutto)
Urlaub und Arbeitszeitverkürzung
Dir stehen 30 (Therapie und weitere Berufsgruppen) bzw. 31 Tage (Pflegefachkräfte, Röntgen) Urlaub und Arbeitszeitverkürzung zu, also je nach Bereich bis zu 40 Tage frei, das findet man nicht oft. 24.12. und 31.12. sind freie Tage. Und solltest du mal doch an einem der beiden Tage arbeiten, gibt es dafür einen anderen Tag frei.
Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
Neben unseren Urlaubs- und AZV-Tagen, gibt es für bestimmte Anlässe Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung.
- Sonderurlaub
- Bei 25-, 30-, 40-, 50-jährigem Arbeitsjubiläum: 1 Arbeitstag
- Bei der Silbernen oder Goldenen Hochzeit des Arbeitsnehmers: 1 Arbeitstag
- Arbeitsbefreiung (wenn die Angelegenheit nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden kann)
- Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung
- Bei Wohnungswechsel des Arbeitnehmers mit eigenem Hausstand einmalig innerhalb von 2 Jahren im ungekündigten Arbeitsverhältnis: 2 Arbeitstage
- Bei Eheschließung des Arbeitnehmers: 2 Arbeitstage
- Bei Geburt des Kindes: 2 Arbeitstage
- Bei Einsegnung, Erstkommunion oder gleich zu stellenden Feiern, Eheschließung des Kindes: 1 Arbeitstag
- Bei Tod des Ehepartners: 4 Arbeitstage
- Beim Tod der Eltern, Schwiegereltern, Kindern oder Geschwister: 2 Arbeitstage
- Bei schwerer Erkrankung des Ehepartners oder eines Kindes: bis zu 4 Arbeitstage jeweils im Kalenderjahr sofern nicht Leistungen nach §45 SGB V in Anspruch genommen werden können
Flexible Arbeitszeitmodelle
In individueller Absprache sind viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle vorstellbar.
Vergütung der Azubis
Pflege
- im ersten Ausbildungsjahr 1.190,69 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.252,07 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1.353,38 Euro
MFA
- im ersten Ausbildungsjahr 920 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 995 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1.075 Euro
Jahressonderzahlung
Bei uns hast du, als tariflich eingruppierter Mitarbeitender, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, die 90% deines Grundgehalts entspricht. Die Auszahlung erhältst du mit deinem Novembergehalt. Der Ärztliche Dienst erhält 45% des Grundgehalts.
Pflege- und Funktionszulagen
- Mit mindestens einjährig abgeschlossener Pflegeausbildung erhältst du zusätzlich zu deinem Grundgehalt eine monatliche Pflegezulage von 350 Euro.
- Als Stationssekretärin oder Medizinische Fachangestellte erhältst du eine monatliche Zulage von 50 Euro.
Eingruppierungszulage
Als Therapeut erhältst du zu deinem Grundgehalt eine monatliche Eingruppierungszulage von 175 Euro.
Wechselschicht- und Schichtzulagen
- Wechselschichtzulage 80 Euro
- Schichtzulage 50 Euro
Bike-Leasing
Bike-Leasing funktioniert genau wie ein Auto zu leasen. Ist nur umweltfreundlicher und günstiger. Wer Lust hat mit dem Bike zur Arbeit zu fahren und es in seiner Freizeit aktiv zu nutzen, kann sich ein Bike leasen.
Zuschuss zum Krankengeld
Bist du krank oder hattest einen Unfall, werden die Krankenbezüge bis zum Ende der 6. Woche bezahlt. Darüber hinaus wird in ein- und demselben Krankheitsfall ab der 7. Woche ein Zuschuss zu den Barleistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung oder einer privaten Krankenversicherung gezahlt. Die Dauer der Zahlung des Zuschusses richtet sich nach der Zeit, die du schon bei uns bist.
Direktversicherung
Nach sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit wird für dich eine Direktversicherung/betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen (bei weniger als 20 Stunden: 17,50 €, ab 20 Stunden: 35,00 €).