Dabei handelt es sich um ein gänzlich neues Zertifizierungsverfahren, welches Kliniken auf Antrag eine besondere Expertise sowie hohe Standards in der Beatmungsentwöhnung im Kontext der Neurologisch-Neurochirurgischen Frührehabilitation bescheinigen kann, wenn hierzu die von der DGNR definierten Voraussetzungen erfüllt werden. Das Audit in der VAMED Klinik Schloss Pulsnitz erfolgte im Dezember 2021 durch den TÜV Rheinland sowie einen medizinischen Fachauditor. Die Zertifizierung ist gültig bis Dezember 2024. Vor Ablauf des Zertifizierungszeitraumes besteht die Möglichkeit der Re-Zertifizierung.
Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) als auch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hatten für ihre jeweiligen Fachgebiete bereits zuvor entsprechende Zertifizierungen etabliert. Diese bilden jedoch nicht den hochspezialisierten Behandlungskontext der Neurologisch-Neurochirurgischen Frührehabilitation ab. Gerade dieser Bereich stellt aber schon heute eine wichtige Schnittstelle zur außerklinischen Intensivpflege dar – insbesondere auch mit Blick auf das 2020 verabschiedete Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG). Nicht zuletzt ist die Beatmungsentwöhnung im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) mittlerweile differenziert abgebildet und der Nachweis einer Spezialisierung somit für die Einrichtungen erlösrelevant geworden. Wie die Spezialisierung nachgewiesen werden soll, definiert der OPS jedoch nicht. Diese Lücke vermag die neue DGNR-Zertifizierung für Zentren zur Beatmungsentwöhnung in Kooperation mit dem TÜV Rheinland zu schließen.
„Die Zertifizierung ist für uns in mehrerlei Hinsicht wertvoll und hilfreich. Primär untermauert sie die Qualität unseres spezialisierten Konzeptes zur Beatmungsentwöhnung. Dies ist vor allem dem Engagement und der Leistung unseres hervorragenden interdisziplinären Teams im Bereich der Frührehabilitation zu verdanken und darauf sind wir als Klinikleitung sehr stolz. Darüber hinaus dient die durch dieses Zertifikat geschaffene Vereinheitlichung von Standards jedoch im besonderen Maße auch der Transparenz nach außen und vereinfacht damit nicht zuletzt die Diskussionen über Behandlungsinhalte, Kapazitäten und Erlöse“, erklärt der Ärztliche Direktor und Chefarzt, Prof. Dr. med. habil. Marcus Pohl.
Auch Klinikgeschäftsführer Carsten Tietze, gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Reha Sachsen e. V. (kurz LARS e. V.), sieht Vorteile für verschiedene Interessengruppen: „Die Zertifizierung schafft objektive Kriterien und wird durch die Möglichkeit der Re-Zertifizierung nicht zuletzt auch dazu beitragen können, die Struktur- und Prozessqualität der Leistungserbringer zu verbessern. Einen weiteren positiven Aspekt sehe ich vor allem in der weiteren Stabilisierung der Vertrauensbasis gegenüber Kostenträgern, der Politik sowie Betroffenenverbänden.
“Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag gegenüber der DGNR. Antragsberechtigt ist jede Einrichtung mit Weaningeinheit im Bereich der Neurologisch-Neurochirurgischen Frührehabilitation. Die Zertifizierung berücksichtigt die strukturellen Besonderheiten der antragstellenden Einrichtung – so ist beispielsweise unerheblich, ob die Weaningeinheit Teil einer Intensivstation, einer Intermediate Care Station, einer Station der Frühreha Phase B oder eine „Stand-alone“-Einheit ist. Facheinrichtungen sowie einzelne Abteilungen sind somit gleichermaßen antragsberechtigt.
Neben der Möglichkeit zur Beatmungsentwöhnung verfügt die VAMED Klinik Schloss Pulsnitz über weitere spezialisierte Konzepte – dazu zählen ein DMSG-zertifiziertes MS-Rehabilitationszentrum sowie eine geschützte Station für Patienten mit ausgeprägten Gedächtnis- und Orientierungsstörungen nach Hirnschädigung.
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Pressekontakt
Patrick Kallweit
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VAMED Klinik Schloss Pulsnitz & VAMED Rehaklinik Schwedenstein
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