Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW: Folgenschwerer Fehler bei der Krankenhausplanung - neurologischen Frühreha-Patienten in Nordrhein-Westfalen droht Unterversorgung
Pressemitteilung

Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW: Folgenschwerer Fehler bei der Krankenhausplanung - neurologischen Frühreha-Patienten in Nordrhein-Westfalen droht Unterversorgung

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Seit Jahren fehlen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen Plätze für die Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (NFR), um Betroffenen nach beispielsweise Schlaganfällen, Gehirnblutungen und Schädel-Hirn-Traumen oder nach Unfällen mit Schädigungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems eine Rückkehr in den Alltag, das Berufsleben oder die schulische Ausbildung zu ermöglichen. Die Krankenhausplanung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird die Situation der Betroffenen weiter verschärfen: Versorgungsstrukturen in seit Jahrzehnten etablierten Rehakliniken sollen in großem Umfang abgebaut werden. Ab 2025 werden Kapazitäten für rund 6.000 Betroffene eingeplant – fast keine davon in den etablierten Rehabilitationszentren in NRW, sondern viele in kleinen Einheiten an Akutkrankenhäusern ohne weiterführende Rehabilitation. Der tatsächliche Bedarf ist außerdem weitaus höher.

Mit der Krankenhausreform hat das Gesundheitsministerium Bedarf, Qualität und Erreichbarkeit in den Mittelpunkt gestellt. Es sollen nur die Leistungen von Krankenhäusern erbracht werden, die benötigt werden und die sie qualitativ hochwertig erbringen können. In der jetzt vorliegenden Planung für die Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation werden diese Ziele aber nicht stringent verfolgt - zum Schaden von Patienten. Stattdessen sollen Schwerbetroffene künftig in kleinen Einheiten an Akutkrankenhäusern in der neurologischen Frühreha versorgt werden und das mit viel zu wenigen Plätzen. Das widerspricht der Idee der Krankenhausplanung, die medizinische Versorgung in qualifizierten Zentren mit entsprechender Erfahrung sowie therapeutischer und personeller Ausstattung zu bündeln.

Seit mehr als zehn Jahren fordern neurologische, neurochirurgische und neuropädiatrische Reha-Zentren in NRW, in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, um ihren Patienten eine Versorgung zu ermöglichen, die in anderen Bundesländern längst Standard ist.

Die Bedarfszahlen stimmen nicht

Die Bedarfe der Patientenversorgung sind im Krankenhausplan auf der Grundlage von Fallzahlen der Akutkrankenhäuser errechnet worden. In NRW wird ein Großteil der neurologischen Frühreha-Patienten gar nicht in Akutkrankenhäusern versorgt. Seit Jahrzehnten werden sie überwiegend in neurologischen Frühreha-Zentren behandelt, die in diesen Fallzahlen nicht berücksichtigt wurden. Dies wurde im Planungsverfahren zwischen Vertretern der Krankenkassen und den Leistungserbringern frühzeitig erkannt und dem Ministerium mitgeteilt. Zwar wurden die Zahlen angepasst, aber beispielsweise werden im Regierungsbezirk Arnsberg bereits jetzt deutlich mehr Frühreha-Patienten in Rehakliniken behandelt, als die vom Land ab 2025 verplanten Fälle hergeben.

„Für schwer Betroffene hat das erhebliche Konsequenzen“, sagt Dr. Christoph Schäfer, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW und Chefarzt der Fachklinik für Neurologie der VAMED Klinik Hagen-Ambrock. „Sie finden kurzfristig keinen Reha-Platz und müssen zunehmend von den Krankenhäusern in die Übergangspflege entlassen werden.“ Dadurch geht wertvolle Zeit verloren, um verlorengegangene Fähigkeiten nach einer neurologischen Erkrankung wiederzuerlangen.

Viel zu kleine Einheiten ohne weiterführende Rehabilitation sichern keine Qualität – sie vernichten Lebenschancen

Die neurologische Frührehabilitation ist aufgrund einer Vielzahl an Anforderungen an Medizin, Pflege und Therapie hochkomplex. Sie bedarf einer hohen rehabilitativen Kompetenz und ist nur mit einer gewissen Mindestgröße sicherzustellen. Das Ministerium selber hatte in seinen Auswahlkriterien deshalb festgelegt, dass die Betten bevorzugt an Kliniken mit einer weiterführenden Rehabilitation auszuweisen sind. Die rehabilitative Kompetenz ist entscheidend, um die Chance von Schwerstbetroffenen zu erhöhen, möglichst selbstständig am Leben teilhaben zu können.

Die nun veröffentlichte Auswahlentscheidung widerspricht den eigenen Vorgaben des Ministeriums zur Krankenhausplanung. So kann fast keine der berücksichtigten Kliniken eine weiterführende Rehabilitation anbieten, den Regelkrankenhäusern werden im Gießkannenprinzip jeweils wenige dieser hochkomplexen Leistungen aufgetragen. Schwer vorstellbar, wie in solchen kleinen Abteilungen unter Berücksichtigung von Urlaub und krankheitsbedingten Ausfällen dauerhaft und stabil eine qualifizierte Leistungserbringung sichergestellt werden kann.

Die Planungen des Landes sehen derzeit eine Leistungserbringung in Abteilungen vor, die vielfach maximal 100 Patienten im Jahr behandeln sollen und schließen zusätzlich Reha-Zentren von der Leistungserbringung weitgehend aus, die in Teilen seit Jahrzehnten weit über 500 Frühreha-Patienten jährlich behandeln. Während die Krankenhausplanung hohe Fallzahlen mit hoher Qualität verknüpft, macht sie in der neurologischen Frühreha genau das Gegenteil - auf Kosten der Versorgungsqualität.

Ein Rückschritt für die neurologische Frühreha

Die Krankenhausplanung in NRW setzt auf eine qualifizierte Medizin in spezialisierten Zentren mit viel Erfahrung im Sinne der Patienten für eine optimale Behandlung. Lediglich in der neurologischen Frührehabilitation folgt sie diesem Leitgedanken nicht. Das sehen auch die Betroffenen kritisch. „Die fehlenden Frühreha-Kapazitäten sind seit Jahren spürbar. Patienten erhalten schon jetzt nach der Versorgung im Akutkrankenhaus häufig nicht unmittelbar einen Reha-Platz und müssen in der Übergangspflege darauf warten“, sagen Christiane Dubois und René Jeuck, Sprecher der Wachkoma Angehörigen-Selbsthilfe / NRW e.V. „Dass nun spezialisierte Reha-Zentren mit großen, hochspezialisierten Teams von der Versorgung abgeschnitten werden, ist nicht nachvollziehbar und wird zu einer Verschärfung der Unterversorgung führen.“

Aktuell befinden sich die neurologischen Reha-Zentren im Anhörungsverfahren zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW hofft, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ihre Argumente aufgreift und steht gerne für Gespräche zur Verfügung – ganz im Sinne der schwer betroffenen Patienten in den Reha-Zentren in NRW.

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Über die Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW setzt sich dafür ein, dass Patienten in Nordrhein-Westfalen eine bessere neurologische Frührehabilitation erhalten. Sie ist ein Zusammenschluss im Gesetzesauftrag von über 20 Kliniken mit 300 Experten aus Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, die mehr als 4.000 Betten für die Neurorehabilitation betreiben und sich mit Patienten- und Angehörigengruppen austauschen. Weitere Informationen unter: www.neuroreha-nrw.de.

Medienkontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW
c/o Volker Martin
Referent Unternehmenskommunikation

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