Ihr zuständiger Leistungsträger hat für Sie eine ambulante Rehabilitation genehmigt bzw. Sie haben eine Heilmittel Verordnung erhalten. Damit diese Rehabilitationsmaßnahme/Verordnung den erwünschten Erfolg erbringt, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

  1. Eigenverantwortung

    Im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist eine wichtige Pflicht des Patienten geregelt: §1 SGB V Solidarität und Eigenverantwortung Satz 2: Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Dies ist Ihre so genannte „Mitwirkungspflicht"!

  2. Behandlungsablauf

    Ihr Behandlungsplan wird während Ihrer Rehabilitation regelmäßig überprüft und angepasst.  So kann es sein, dass im Laufe der Rehabilitation neue Behandlungsformen dazu kommen und andere bisher täglich durchgeführte Therapieanwendungen abgesetzt werden. Über den Behandlungsablauf entscheiden die Ärzte in Absprache mit den behandelnden Therapeuten. Das ist unsere Art, flexibel zu sein und damit auf Ihren Therapieerfolg einzuwirken.

  3. Therapieplanung und Abschlussbericht

    Im Laufe der Behandlungen werden Sie unseren Rehaärzten vorgestellt, die das durchgeführte Therapieprogramm aktualisieren und zum Ende der Reha für Ihren weiterbehandelnden Arzt einen Abschlussbericht erstellen. Dieser wird auch Ihrem jeweiligen Leistungsträger zugesandt.

  4. Ruhepausen

    Bitte beachten Sie, dass zwischen den Behandlungen Ruhepausen zur Erholung durchgeführt werden müssen. Dazu stehen Ihnen ein Ruhe- und Leseraum bzw. der Speisesaal mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten zur Verfügung.

  5. Das müssen Sie mitbringen

    Bringen Sie bitte Sportsachen (Trainingsanzug und Sportschuhe), Badesachen, 1 Handtuch und Duschsachen für Ihre Behandlungen mit.

    Unseren Rehapatienten stehen Umkleideschränke zur Verfügung. Da abschließbare Umkleideschränke zur Verfügung stehen, übernehmen wir keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder von Geld. Wir bitten Sie, den Umkleideschrank während der Reha nicht zu reservieren und nach der Therapiemaßnahme zu räumen.

  6. Zuzahlung

    Bei erteilter Kostenzusage informiert uns Ihr Leistungsträger darüber wie hoch die gesetzliche Zuzahlung bei Ihnen ist. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, legen Sie bitte den Befreiungsausweis vor.

  7. Terminänderungen oder Unterbrechungen

    Eventuelle Absagen oder Terminänderungen sind nur in zwingenden notwendigen Fällen möglich. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so muss die Einrichtung mindestens 24 Stunden vorher darüber informiert werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Dies gilt für alle Therapien die in unserem Haus durchgeführt werden.

    Bei einer Unterbrechung der Rehabehandlung bitten wir ab dem 1. Tag um Vorlage einer Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes bzw. eine Genehmigung Ihres zuständigen Leistungsträgers.

  8. Unser Qualitätsmanagement

    Da wir nach den Qualitätsmaßgaben der BAR (BundesArbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) sowie nach einem nachgewiesen hohen Qualitätsstandard arbeiten, können Sie sich sicher sein, dass sie so behandelt werden, wie es Ihr individueller Zustand erfordert. Aus diesem Grund ist es auch nicht sinnvoll, in den Therapieplan und die Therapieziele durch Sonderwünsche einzugreifen. Solche Wünsche müssen die Therapeuten ablehnen. Wenn Sie sich über- oder unterfordert fühlen, besprechen Sie dies bei Ihrem nächsten Termin mit dem Rehaarzt.

  9. Wir sind rauchfrei

    Den Anforderungen an eine Rehaklinik entsprechend sind wir ein rauchfreies Haus. Die Haus- und Brandschutzordnung hängt im Anmeldebereich und die Flure sind mit Flucht und Rettungsplänen versehen. Zusätzlich bitten wir Sie, im gesamten Haus Ihr Handy auszuschalten.