Kriterien für eine geeignete Reha-Klinik
- Die Klinik muss einen Versorgungsvertrag mit den Sozialversicherungen haben (z.B. nach § 111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen).
- Die gewählte Klinik muss medizinisch passen. Sie muss also für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein.
- Die Klinik sollte von einer unabhängigen Stelle nach allgemein anerkannten Qualitätskriterien geprüft und zertifiziert sein. Ein solches Zertifikat vergibt z.B. die DIOcert.
Antrag ist nötig!
Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger. Sollten Sie dies versäumt haben, können Sie den Antrag auch noch nachträglich beim Kostenträger einreichen. |
Gute Begründung hilft
Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl der Klinik gut zu begründen. Ein wichtiger Grund sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie Wohnortnähe, Unterbringungsmöglichkeiten für eine Begleitperson, Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden usw. können aber auch nützlich sein. |
Unsere Tipps
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Bei Ablehnung: Widerspruch!
Auch wenn der Kostenträger Ihre Rehamaßnahme komplett oder die Wunschklinik ablehnt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats zu widersprechen - und meist mit Erfolg. Deshalb sollten Sie Ihr Widerspruchsrecht auf jeden Fall nutzen. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier. |
Reha ja - Wunschklinik nein?
Manchmal bewilligt der Kostenträger die Reha-Maßnahme, lehnt aber Ihren Klinikwunsch ab. Er muss diese Ablehnung begründen und Sie mit dem Bescheid auch informieren, wo Sie einen Antrag auf eine sogenannte Heilstättenänderung einreichen können, um Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen. Zunächst sollten Sie aber auch dem Bescheid des Kostenträgers widersprechen. Ein Musterschreiben finden Sie hier.
Den Antrag auf Heilstättenänderung sollten Sie durch eine ärztliche Stellungnahme oder ein ärztliches Gutachten ergänzen. Keine Sorge - die Ärzte kennen das Verfahren und helfen Ihnen bestimmt gern.