Öffnungszeiten über die Festtage

Liebe PatientInnen und Mitglieder,

bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten:

- 24. Dezember: 07:00 - 13:00 Uhr
- 25. und 26. Dezember: geschlossen
- 31. Dezember: 07:00 - 13:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

040 - 32 59 644 50 Ihre Ansprechpartner info.rzn@vamed-gesundheit.de

Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Nach einem Arbeitsunfall kümmert sich das Reha-Team mit einer intensiven Therapie und arbeitsplatzbezogenen Inhalten um Sie und den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Die EAP kann als „kleine Reha" (Behandlungsdauer pro Tag ca. 2-3 Stunden) über folgende Kostenträger erbracht werden:

  • Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
  • Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei


Inhalte der EAP sind die Medizinische Trainingstherapie, sowie Maßnahmen der Physiotherapie und der Physikalischen Therapie. An Ihrem ersten Therapietag erhalten Sie Ihren Therapieplan für die gesamte Dauer der EAP.

Die Dauer einer EAP beträgt für Maßnahmen über die BG oder über gesetzliche Unfallversicherungen für die erste Verordnung 14 Tage. Bei den anderen Kostenträgern entscheidet der behandelnde Arzt, wie viele Behandlungstage beantragt werden.


Ihr Weg zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie
Verordnungen für privat Versicherte können vom niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.

Wird die EAP zu Lasten der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung durchgeführt, muss ein Durchgangs- oder Unfall-Arzt die Verordnung ausstellen.

Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie - lassen Sie uns die Verordnung zukommen und nach erfolgter Kostenübernahme vereinbaren wir den Aufnahmetermin.

Bei Privatverordnungen helfen wir Ihnen gerne bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach telefonisch oder kommen Sie vorbei.
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Gerne vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen, sobald uns die Verordnung vorliegt.

Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen behilflich sein können.

Sprechen Sie uns an, sobald Sie eine Verordnung haben. Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer EAP und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.