Bei der arbeitsplatzbezogenen muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR) für Versicherte der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine medizinische Rehabilitation, in der nicht nur Funktions- und Strukturstörungen beseitigt oder kompensiert werden, sondern vielmehr auch konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie integriert sind.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat ein weiteres Element in der Rehabilitation entwickelt, die es den Patienten nach einem Arbeitsunfall erleichtern soll an den Arbeitsplatz zurückzukehren, die ABMR (Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation).
Im Folgenden einige Informationen (Auszüge Handlungsanleitung der ABMR vom 02.02.2012):
Indikation
Die ABMR ist insbesondere indiziert bei:
- Menschen, die körperlich arbeiten
- Menschen mit spezifischen körperlichen Arbeitsbelastungen (einseitig monoton und/oder koordinativ beanspruchende Tätigkeiten) im Bereich der verletzten Körperregion
- Erst-Arbeitsunfähigkeits-Prognose > 112 Tagen (16 Wochen) unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren wie z.B. Alter, Begleiterkrankungen etc.
- in Fällen mit zeitlicher Überschreitung der Erst-Arbeitsunfähigkeits-Prognose
Therapieelemente
- Ergotherapie (Ergotherapie mit Schwerpunkt Arbeitstherapie)
- Workhardening
- Arbeitssimulationstraining (durch ein speziell geschultes Team aus der Krankengymnastik, Medizinische Trainingstherapie und Ergotherapie)
- Praxistraining bei denen der Rehabilitand die physischen Behandlungsergebnisse aus den verschiedenen Bereichen in Übungen, die den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechen, umsetzt.
Voraussetzung, Beginn und Therapiegrundsätze
Erste Voraussetzung für die Durchführung der ABMR ist eine ausreichende medizinische Grundbelastbarkeit (beginnend mit 3 Stunden pro Tag) für die Ausführung der körperlich beanspruchenden Therapiebestandteile.
Zusätzliche Voraussetzung ist die Prognose des Erreichens der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich innerhalb der nächsten 4 Wochen. In Fällen, die absehbar zur ABMR führen, finden die zuvor notwendigen therapeutischen Maßnahmen, insbesondere die EAP, sinnvoller Weise schon in einer zugelassenen ABMR- Einrichtung statt, um arbeitsplatzbezogene Therapieformen rechtzeitig in die medizinische Rehabilitation zu integrieren.
Das Training beschränkt sich nicht nur auf die verletzte Struktur, sondern bezieht den ganzen Körper ein. Ggf. wird durch Erlernen und Einüben von geeigneten Bewegungsabläufen ein verbleibendes Defizit kompensiert und so eine optimale Leistungsfähigkeit erreicht.
Für weitere Informationen stellen wir gerne hier unseren Flyer zur Verfügung.