Therapieangebote

Therapieangebote

Im VAMED Rehazentrum Lübeck betreuen wir Sie auf Grundlage Ihres Krankheitsbildes und führen eine speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Behandlung durch. Sprechen Sie uns gerne mit Ihrer Verordnung an!

Grundsätzlich hat jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit dies medizinisch notwendig ist.

Es werden Behandlungen auf Basis von Heilmittelverordnungen (auch Rezept genannt) der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Als Heilmittel werden Maßnahmen aus dem Leistungsspektrum der Krankengymnastik, der physikalischen Therapie, der Logopädie und der Ergotherapie verstanden.

Wir betreuen Sie auf Grundlage Ihres Krankheitsbildes und führen eine speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Behandlung durch. Dafür steht unserem Therapeutenteam ein umfangreiches Repertoire an Behandlungstechniken zur Verfügung. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung erweitern wir fortlaufend unsere Qualifikationen und damit die Qualität unserer Behandlungen. Viele der therapeutischen Behandlungen können auch durch Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Bei den gesetzlichen Krankenkasse sind pro Verordnung 10 Euro Rezeptgebühr sowie 10 Prozent der Gesamtbehandlungskosten zu entrichten, sofern kein Befreiungsausweis vorgelegt wird. So entsteht zum Beispiel für 6 Behandlungen in der Krankengymnastik je nach Krankenkasse ein Eigenanteil von ca. 18,50 Euro. Der Eigenanteil ist am ersten Behandlungstag zu zahlen.

Bei den Kostenträgern der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger fällt kein Eigenanteil an.

Die Übernahme der Kosten bei Privatrezepten ist abhängig von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.

Falls Sie Ihren Termin verschieben oder absagen möchten, bitten wir Sie, dies mindestens 24 Stunden im Voraus zu tun. So haben wir noch ausreichend Zeit umzuplanen und diesen Termin einem anderen Patienten anzubieten.

Für Absagen, die uns kurzfristiger als 24 Stunden erreichen, müssen wir leider eine Aufwandspauschale in Rechnung stellen.