1 – 2 – 3 – Reha: So geht‘s

Wann ist eine Reha eigentlich sinnvoll, wer hat Anspruch auf eine Reha und was müssen Sie tun, um eine Reha zu erhalten. Dieses und mehr beantworten wir Ihnen hier.

  1. Wann ist eine Rehabilitation sinnvoll?

    Eine Reha wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, wenn Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

    Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser drei Faktoren.

  2. Ambulant oder stationär

    Wenn Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer Rehabilitation sprechen, wird auch die Frage geklärt, ob für Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha besser geeignet ist. Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Für eine stationäre Rehabilitation müssen also medizinische Gründe vorliegen. Ihr Arzt hilft Ihnen, wenn es darum geht, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme medizinisch zu begründen.

    Kommt für Sie ein stationäre Aufenthalt in Frage?

    • Sind Sie durch Ihre Erkrankung oder Operation stark körperlich beeinträchtigt (auch vorübergehend)?
    • Können Sie sich zu Hause selbst versorgen?
    • Kommen Sie zu Hause allein zurecht (Treppensteigen, Dusche oder Badewanne, Ein- und Aussteigen ins Bett, usw.)?
    • Schaffen Sie es, jeden Tag zu einer ambulante Therapie hin- und zurück zu fahren?
    • Ist Ihr häusliches Umfeld so, dass Sie sich erholen können, oder sind Sie gleich wieder in zahlreiche häusliche Pflichten eingebunden?
    • Fühlen Sie sich dem Alltag nach der akuten Erkrankung oder der Operation psychisch schon gewachsen oder benötigen Sie erst einmal Abstand und Zeit für sich?
    • Haben Sie Angst, allein zu Hause zu sein und im Notfall keine Hilfe zu bekommen?
    • Wünschen Sie sich noch einige Zeit Unterstützung durch geschultes Personal?
    • Möchten Sie lieber zu Hause gesund werden als in einer fremden Umgebung?
  3. Antrag stellen

    Damit Sie die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Es ist für ambulante oder stationäre Reha das gleiche Antragsformular. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern, auf dessen Homepage downloaden, bei den Servicestellen für Rehabilitation nachfragen oder gleich die Formulare mit Erläuterungen auf dieser Website nutzen.

  4. Wunsch- und Wahlrecht

    Damit Sie von Ihrer Reha so viel wie möglichst profitieren, sollten Sie eine Reha-Einrichtung auswählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht. Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger.

  5. Antrag einreichen

    Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Sollten die Unterlagen aus Versehen an den falschen Kostenträger geraten, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter.

  6. Was tun bei Ablehnung?

    Wenn Sie einen positiven Bescheid bekommen, kann es direkt losgehen. Klären Sie vorher noch, wann und wie Sie zur Reha-Einrichtung anreisen, dann nur noch den Koffer packen und los geht’s.

    Was aber, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb eines Monats. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage. Musterformulare für den Widerspruch finden Sie hier in unseren Downloads.

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Romina Will

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