Gesetzlicher Qualitätsbericht
Seit 2005 sind Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren.
Sie finden im Qualitätsbericht z.B. Angaben zu diesen Punkten:
- Diagnose- und Behandlungsspektrum
- Personalzahlen
- Umgang mit Risiken in der Patientenversorgung
- Barrierefreiheit
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung