Zu den Wahlleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus als Privatversicherter oder Selbstzahler in Anspruch genommen werden können, zählen
- die Behandlung durch den Chefarzt der Klinik oder durch seine beauftragten und hinzugezogenen Vertreter und Konsiliarärzte
- die Unterbringung in Einzelzimmern (Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die Nutzung der Einzelzimmer nicht in jedem Fall garantieren können, da nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht.)