Privatpraxis

Herr Prof. Dr. Nowak ist in der VAMED Klinik Kipfenberg angestellt und als angestellter Arzt rein privatärztlich tätig. Das bedeutet, dass kein Vertrag mit Versicherern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen, also keine Kassenzulassung beantragt wurde.

Aus diesem Grund erfolgt die Rechnungstellung aller Leistungen nach Abschluss eines Wahlarztvertrags direkt an den Patienten.

Was bedeutet das für Sie als Privatversicherte/n?

Ärztliche Leistungen werden nach den aktuell gültigen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen abgerechnet. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld über den Umfang der ärztlichen Leistungen und über die Höhe der Kosten. Dazu erhalten Sie auf Wunsch eine Aufstellung über die Inhalte der ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührensätzen.

Was bedeutet das für Sie als gesetzlich Versicherte/n?

Gesetzlich Versicherte erhalten ärztliche Leistungen im Erkrankungsfall von Ärzten mit Kassenzulassung. Hier erfolgt die Abrechnung nach einem sog. Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben dennoch genauso die Möglichkeit, Gesundheitsleistungen, Beratungen oder Behandlungen bei privatärztlich tätigen Ärzten in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden unsere ärztlichen Leistungen nach den aktuell gültigen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen abgerechnet.

Sie erhalten dazu eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie entweder als Selbstzahler übernehmen oder Sie reichen diese nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer gesetzlichen Kasse zur Erstattung ein.

Wir beraten Sie in jedem Fall im Vorfeld stets über den Umfang der ärztlichen Leistungen und über die Höhe der Kosten. Auf Wunsch erhalten Sie eine Aufstellung über die Inhalte der ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührensätzen.