Die ergotherapeutische Behandlung
Die ergotherapeutische Behandlung kann über das Heilmittelformular 13 mit den unten aufgeführten Maßnahmen verordnet werden.
Zur Therapieunterstützung kann eine „thermische Anwendung“ und bei Bedarf die „Schienenherstellung“ verordnet werden.
Die motorisch-funktionelle Behandlung
Die motorisch-funktionelle Behandlung ist bei krankheitsbedingten Schädigungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe angezeigt.
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung ist bei krankheitsbedingten Schädigungen der sensomotorischen u./o. perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe angezeigt.
Die neuropsychologisch orientierte Behandlung
Die neuropsychologisch orientierte Behandlung bzw. das Hirnleistungstraining ist bei krankheitsbedingten Schädigungen mit Beteiligung des zentralen Nervensystems, bei psychischen bzw. psychosomatischen sowie dementiellen Erkrankungen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe angezeigt.
Die thermische Anwendung
Die thermische Anwendung (Kälte oder Wärme bei Schmerzen und Muskelverspannungsstörungen) ergänzen eine motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung. Die Therapien werden durch die thermische Anwendung erleichtert, verbessert oder überhaupt erst möglich.
Zur Anwendung können z.B. das warme Kiesbad, das Paraffinbad, Wärme- sowie Kältepackungen kommen.
Auch Ultraschallbehandlung kann über die thermische Anwendung verordnet werden.
Ergotherapeutische temporäre Schiene
Diese ergotherapeutische Maßnahme ergänzt im Einzelfall die motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung und dient der Herstellung, Anpassung und Korrektur temporärer Schienen zur sachgerechten Lagerung, Fixation oder Korrektur von Extremitäten. Sie dient der Unterstützung physiologischer Funktionen und der Wiederherstellung alltagsrelevanter Fähigkeiten.
Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs
Um die patientenbezogenen Unterlagen auszuwerten, die ergotherapeutische Anamnese zu erheben, eine Auswahl der Medien und Assessmentmethoden zu treffen, Gespräche mit dem Patienten u./o mit Angehörigen zu führen und mit anderen Berufsgruppen die geeigneten Möglichkeiten anzustimmen, wird eine Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs bei Erstverordnung zusätzlich erhoben.