Wann wird eine MBOR verordnet?
Die Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) ist eine besondere Art der Rehabilitation. Sie kann erfolgen, wenn der Kostenträger Ihrer Reha die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist.
Sie ist angezeigt, wenn bei Ihnen bspw. eine auffallende Diskrepanz zwischen den Arbeitsanforderungen in Ihrem Berufsfeld und Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit vorliegt.
Eine solche „besondere berufliche Problemlage“ wird im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung besprochen.
Es wird also die Entscheidung, ob statt einer „normalen“ orthopädischen Rehabilitation eine MBOR erfolgen sollte, am Aufnahmetag gefällt. Diese Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit Ihnen und unserem Reha-Team nach Absprache unserer Ärzte, Psychologen und dem Sozialdienst.