Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für eine Reha-Maßnahme trägt i.d.R. einer von 3 Kostenträgern. Bei erwerbstätigen Personen die Deutsche Rentenversicherung (DRV), bei nicht mehr erwerbstätigen Personen die Krankenversicherung, bei Personen, die nach einem Arbeits- oder Wegeunfall anhaltende Funktionsstörungen haben, die Berufsgenossenschaft und für im öffentlichen Dienst Beschäftigte die PKV und Beihilfe.
Weitere Möglichkeiten der Rehabilitation:
Sofern der Kostenträger Ihrer Rehamaßname die Deutsche Rentenversicherung ist, besteht die Möglichkeit einer „Medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR)“ oder einer so genannten Anschlussrehabilitation (AHB) nach einer Krankenhausbehandlung. Im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Rehabilitation – egal in welcher Einrichtung – besteht für Patienten aus Karlsruhe und Umgebung die Möglichkeit einer intensivierten Reha-Nachsorge, kurz IRENA.