Wer trägt die Kosten?

Blick auf das beleuchtete VAMED Rehazentrum in Karlsruhe bei Nacht

Die Kosten für eine Reha-Maßnahme trägt i.d.R. einer von 3 Kostenträgern. Bei erwerbstätigen Personen die Deutsche Rentenversicherung (DRV), bei nicht mehr erwerbstätigen Personen die Krankenversicherung, bei Personen, die nach einem Arbeits- oder Wegeunfall anhaltende Funktionsstörungen haben, die Berufsgenossenschaft und für im öffentlichen Dienst Beschäftigte die PKV und Beihilfe. 

Weitere Möglichkeiten der Rehabilitation:
Sofern der Kostenträger Ihrer Rehamaßname die Deutsche Rentenversicherung ist, besteht die Möglichkeit einer „Medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR)“ oder einer so genannten Anschlussrehabilitation (AHB) nach einer Krankenhausbehandlung. Im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Rehabilitation – egal in welcher Einrichtung – besteht für Patienten aus Karlsruhe und Umgebung die Möglichkeit einer intensivierten Reha-Nachsorge, kurz IRENA.

Zulassung

Kostenträger Heilmittel Ambulante Orth. Rehabilitation Prävention
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) X § 111c SGB V § 20 SGB V
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Bund
- Baden-Württemberg
- Rheinland-Pfalz
  § 21 SGB IX 
§ 15 SGB VI
MBOR
§ 17 SGB VI Leistungen zur Nachsorge
(Orthopädie, Psychosomatik, Neurologie)
§ 14 SGB VI
Leistungen zur Prävention
u.a. Betsi, Balance Plus
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) X Zulassung nach SGB VII
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)
X
Beihilfe X X X
Private Krankenversicherung (PKV) X X X
Selbstzahler X X X

X = Zulassung erteilt