EAP der Berufsgenossenschaften (BG/Privat)
Die EAP ist eine ambulant durchgeführte Komplextherapie, die physiotherapeutische und physikalische Maßnahmen mit Elementen der medizinischen Trainingstherapie kombiniert. Durch diese Maßnahme soll gewährleistet werden, dass nach Unfallverletzungen, Wirbelsäulenbeschwerden oder orthopädisch/chirurgischen Operationen die Genesungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Die Therapie kann, sofern der Patient berufstätig ist, berufsbegleitend stattfinden.
Therapiegestaltung
Je nach Behandlungsplan erfolgt die Therapie an 3 bis 5 Tagen pro Wochen mit einer Therapiedauer von 2 bis 3 Stunden pro Behandlungstag. Die Behandlung umfasst Maßnahmen der Physiotherapie, physikalischen Therapie und medizinischen Trainingstherapie.
Für die ärztliche Überwachung des Therapieverlaufes ist bei den Patienten der Berufsgenossenschaften der zuweisenden D- Arzt zuständig.
Kostenerstattung
Die EAP wird von den Berufsgenossenschaften und privaten Krankenversicherungen erstattet, wenn nach einer konventionellen Einzeltherapie das Therapieziel nicht erreicht wurde oder nicht erreicht werden kann. Es ist ratsam, sich vor Antritt der EAP eine schriftliche Kostenzusage durch die Versicherung einzuholen.
Inhalte der EAP (je nach Indikation)
- Physiotherapie
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage
- Medizinisches Aufbautraining
- Physikalische Therapie
- Fango
- Kältetherapie/Eispackung
- Elektrotherapie
- Wärmetherapie
- Schlingentisch
Allgemeine Antragsverfahren
- Die Verordnung der EAP erfolgt durch einen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit Durchgangsarzt-Zulassung (D-Arzt)
- Verordnung wird an die BG weitergeleitet
- Prüfung der Zuständigkeit
- Der Patient vereinbart einen Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik