Ambulante Leistungen zur med. Rehabilitation
Die Rehabilitation ist ein fester Bestandteil der Behandlungskette, neben der Behandlung durch den niedergelassenen Arzt und der krankenhäuslichen Versorgung.
Das VAMED Rehazentrum Harburg möchte Ihnen eine schnellstmögliche, persönliche und auf Ihr Krankheitsbild abgestimmte Rehabilitation bieten. Die Wiedererlangung der individuellen körperlichen Leistungsfähigkeit, die berufliche Wiedereingliederung und die persönliche Betreuung in einer angenehmen Atmosphäre stehen für uns im Mittelpunkt.
Die Kombination von verschiedenen Berufsgruppen ermöglicht unserem interdisziplinären Therapeutenteam eine intensive Zusammenarbeit zur Optimierung Ihres Behandlungserfolges.
Ob nach einer Operation oder bei chronischen Schmerzen, nach einem Unfall oder anderen orthopädischen Beschwerden und Schädigungen:
Kompetent und freundlich kümmern wir uns um Sie und Ihre Gesundheit.
Warum ambulante Reha?
Die ambulante Behandlung bietet für Sie als Patient viele Vorteile:
- Sie werden in Ihrer vertrauten Umgebung und in Ihrem sozialen Umfeld wieder gesund
- Erlerntes und Erprobtes kann sofort zu Hause angewandt und im Alltag überprüft werden
- eine Einbindung der niedergelassenen Ärzte und/oder des Arztes Ihres Vertrauens ist möglich. Dadurch ist auch über die Reha hinaus eine optimale Koordination der Behandlungen möglich
- individuelle und flexible Anpassung der Reha an Ihre Situation (Krankheitszustand, Bewegungsfähigkeit etc.)
- in der Regel findet die Behandlung täglich statt. Anders als bei der stationären Reha ist bei Bedarf eine Streckung über einen längeren Zeitraum möglich (Sie kommen zum Beispiel nur 3 x Woche über einen Zeitraum von 5 Wochen).
Inhalte der ambulanten Reha
Die Inhalte der ambulanten Reha hängen von Ihrer Erkrankung, dem bisherigen Heilungsverlauf und den individuellen Reha-Zielen sowie den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers ab. Die Therapie findet in der Regel werktags täglich statt, bei Bedarf und je nach Kostenträger ist aber auch eine Streckung über einen längeren Zeitraum möglich (Sie kommen zum Beispiel nur 3 x Woche, dafür aber über einen längeren Zeitraum). Maßnahmen wie die Medizinische Trainingstherapie, Krankengymnastik, Krankengymnastik im Bewegungsbad, Ergotherapie, Physikalische Therapie und Alltags-/Arbeitstraining können Bestandteile Ihrer Reha sein.
Zusätzlich runden Entspannungstraining, Schulungen (zum Beispiel Seminare zur Stress-/Schmerzbewältigung) und persönliche Beratungen wie psychologische Einzelberatung, Ernährungsberatung und Sozialberatung Ihren Tagesablauf ab.
Die Behandlungsdauer beträgt pro Tag 4-6 Stunden.
Am Aufnahmetag Ihrer Reha werden im Rahmen einer ausführlichen Aufnahmeuntersuchung von unseren Ärztinnen / Ärzten mit Ihnen gemeinsam die Ziele und Therapien Ihrer Reha individuell festgelegt. Im Anschluss erhalten Sie einen Behandlungsplan über die Dauer Ihrer Reha.
Ihr Weg zur ambulanten Reha
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine ganztägige ambulante Rehabilitation zu beantragen:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt wird eine Anschlussrehabilitation (AHB)/ Anschlussrehabilitation (AR) durch den Sozialdienst des Krankenhauses in die Wege geleitet.
- Darüber hinaus hat Ihr niedergelassener Arzt/Facharzt die Möglichkeit, für Sie eine Ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation/ Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation (AMR) bei Ihrem Kostenträger zu beantragen.
Kostenträger
- Ambulant teilstationär - Rentenversicherungsträger
- Ambulante muskuloskeletatale Rehabilitation (AMR) – gesetzliche Krankenkassen
Anschlussrehabilitation (AHB)
AHB der Rentenversicherungsträger
Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit oder ohne Operation, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Und wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Fahrrad fahren?
Die Anschlussrehabilitation, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, dient dazu, diese und ähnliche Fragen zu beantworten und Sie möglichst rasch wieder fit für Ihr soziales und berufliches Leben zu machen.
Bei ambulanten Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung auf medizinische Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.
Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation
Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten der Rehabilitation und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussrehabilitation angetreten werden.
Der Kostenträger im Falle einer Anschlussrehabilitation ist die Krankenkasse oder Rentenversicherung. Sowohl um die Kostenübernahme der Rentenversicherung, als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.
Sollten Sie unsere Reha-Einrichtung nicht selbstständig oder mit Hilfe von Angehörigen erreichen können, klärt der Sozialdienst für Sie, ob Sie den Fahrdienst unserer Einrichtung nutzen können.
Wenn Sie wünschen, können Sie gerne vor Ihrer Operation die Räumlichkeiten des Rehazentrums Harburg besichtigen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
Bei der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung handelt es sich um eine besondere Form der medizinischen Rehabilitation, bei der die Anforderungen der Arbeitswelt im Vordergrund stehen. Es wird ein spezifischen Programm erstellt, das auf die Bedürfnisse der im Erwerbsleben stehenden RehablitiandInnen ausgerichtet wird.
Die berufliche Situation wird mit Hilfe von Fragebögen und einem EFL-Test (Einschätzung der arbeitsbezogenen Leistungsfähigkeit) zu Beginn der Maßnahme erfasst. Darauf basiert der individuelle Behandlungsplan. Kernelemente der MBOR sind z.B. ein spezielles Arbeitstraining oder auch Gruppenprogramme zum beruflichen Verhalten und Erleben (z.B. Stressbewältigung, Motivationscoaching, Problemlösung am Arbeitsplatz).
Den RehabilitandInnen sollen im Rahmen der MBOR Strategien aufgezeigt werden, die ihnen helfen, die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes zu bewältigen.
Nachsorgeprogramme
Nach einer ambulanten oder stationären Reha über die Deutsche Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen, um die Erfolge aus der Reha zu stabilisieren oder auszubauen. Die Nachsorge wird von der jeweiligen Reha-Einrichtung empfohlen und in die Wege geleitet.
Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
•Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA)
•Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA)
Wurde die Reha von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert, bieten sich Reha-Sport, medizinisches Fitnesstraining, sowie unsere Individuellen Gesundheitsangebote an, um die Erfolge der Reha zu stabilisieren.
Ihr Weg zur Nachsorge
Als Patient aus unserer Einrichtung werden Sie während Ihrer Reha über alle Modalitäten der Nachsorge aufgeklärt und können sofort Termine vereinbaren.
Die Nachsorge-Empfehlung gilt als Kostenzusage.
Sie haben Ihre Reha in einer anderen Einrichtung absolviert?
Dort haben Sie mit Ihren Entlassungspapieren in der Regel eine Durchschrift der Nachsorgeempfehlung erhalten. Sobald uns diese Verordnung vorliegt (gern auch per Fax, Mail oder Post), vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen. Einen zeitnahen Beginn können wir garantieren.
Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA):
•24 bedarfsgerechte Behandlungseinheiten zu jeweils mindestens 90 Minuten
•Kombination aus den Elementen Training / Schulung / Beratung
(z.B. 16 Einheiten Sport- und Bewegungstherapie, 8 Einheiten bestehend aus Arbeitstraining, Ernährungsberatung, Stressbewältigung, Yoga, Pilates oder Autogenes Training)
•Beginn: Innerhalb von 3 Monaten nach der vorherigen Rehabilitation
•Abschluss: Innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Rehabilitation
•Ziel: Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer, Schmerzreduktion, Vertiefung von Entspannungstechniken, Begleitung bei der Ernährungsumstellung. Das Erlernte in den Alltag zu übertragen und anzuwenden.
Mo. – Fr.: 8:00 – 20:00 Uhr
Sa.: 10:00-14:00 Uhr
Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA):
•26 gerätegestützte Trainingstermine zu jeweils mindestens 60 Minuten, 1-2 Mal pro Woche
•Beginn: Innerhalb von 4 Wochen (spätestens 6 Wochen) nach der vorherigen Rehabilitation
•Abschluss: Innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Rehabilitation
•Ziel: Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer, Schmerzreduktion
Mo. – Fr.:15:00 – 20:00 Uhr
Es entstehen Ihnen keine Kosten und es müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Fahrtkosten werden nach festgelegten Sätzen der DRV erstattet.
Vorsorgekur
Wenn Sie über die Heilfürsorge versichert sind und Sie möchten präventiv etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun, dann kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Heilfürsorge. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen zur Durchführung einer ambulanten Vorsorgekur erfüllen.
Im Rahmen der ambulanten Vorsorgekur wird aktiv auf Erstbeschwerden eingegangen und präventiv eine Basis geschaffen, um Rehabilitationsbedarf in der Zukunft zu vermeiden.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf oder zum Inhalt der Vorsorgekur haben, kontaktieren Sie uns gerne.