Ihr Weg in die Reha:
Wann ist eine Reha sinnvoll?
Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).
Ihr Haus- oder Facharzt bzw. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser dreu Faktoren.
Vorteile einer ambulanten Reha
Ambulant statt stationär lautet das Motto der Leistungsträger im Gesundheitswesen. Aus gutem Grund: Gilt es doch als erwiesen, dass der Aufenthalt in einer vertrauten Umgebung den Genesungsprozess fördert.
Das Rehazentrum Harburg bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre medizinische Rehabilitation ambulant durchzuführen und so in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben.
Wir zeigen Ihnen die Vorteile einer ambulanten Rehabilitation auf:
Netzwerk aus Fachärzten und Therapeuten
Komplexe Probleme verlangen differenzierte Lösungen. Deswegen arbeitet das Rehazentrum Harburg mit einem interdisziplinären und erfahrenen Fachärzte- und Therapeutenteam. Die enge Kooperation mit Ärzten, Kliniken, Kostenträgern, medizinischen Dachorganisationen und Patientenverbänden garantiert Ihnen eine optimale medizinische Vor- und Nachsorge.
Therapieplan
Im Rehazentrum Harburg steht der Mensch im Mittelpunkt: Ziel der Therapie ist die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, um so die Grundlagen für ein körperliches und seelisches Gleichgewicht zu schaffen. Der Erstellung des individuellen Therapieplans geht eine umfangreiche Eingangsuntersuchung voraus.
Vertrautes soziales Umfeld
Mit der ambulanten Rehabilitation bietet das Rehazentrum Harburg den Patienten die Möglichkeit einer Therapie im heimischen Umfeld. Die während der Rehabilitation eingeübten Fähigkeiten und Muster können direkt auf das gewohnte Lebensumfeld übertragen werden. Auch werden bei Bedarf und auf Wunsch die Bezugspersonen des Patienten in die Therapie eingebunden.
Patienten, die die Anreise aufgrund einer medizinischen Indikation nicht eigenständig bewältigen können, steht ein Hol- und Bringfahrdienst zur Verfügung.
Medizinisches Personal
Während der ambulanten Rehabilitation stehen die Ärzte des Rehazentrums Harburg in engem Austausch mit dem betreuenden Facharzt des Patienten. Durch die Einbindung des Haus- oder Facharztes in den Therapieverlauf ist gewährleistet, dass der Patient auch nach Ablauf der ambulante Rehabilitation qualifiziert und zielgerichtet weiterbehandelt wird.
Einzugsgebiet
Das Rehazentrum Harburg betreut alle Patienten aus der südlichen Region Hamburgs und den umliegenden Landkreisen, die das Gesundheitszentrum zeitlich bequem (in max. 45 Minuten) erreichen können.
Nachsorge und Gesundheitsangebote nach der Rehabilitation
Auch nach dem Abschluss Ihrer Rehabilitation steht Ihnen das Rehazentrum als Gesundheitspartner zur Verfügung. Weiterführende Therapien und die umfangreichen Gesundheitsangebote aus den Bereichen Prävention und Sport sichern und vertiefen den erzielten Rehabilitationserfolg. Sie sind die neue Grundlage auf Ihrem Weg zu einer gesunden Lebensführung.
Antrag stellen
Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme. Bei einigen Kostenträgern ist eine geringe Zuzahlung seitens des Patienten erforderlich.
Rehabilitationsleistungen müssen vor Antritt der Reha beantragt und genehmigt werden. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns, bei Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaussozialdienst.
Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. Das Rehazentrum Harburg kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger.
Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, den behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.
Im Rehazentrum Harburg wird ebenfalls die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant realisiert. Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die dazugehörigen Anträge für eine medizinische Rehabilitation sowie weitere Informationen und ergänzende Formulare wie beispielsweise zum Thema Übergangsgeld.
Gerne nutzen Sie auch unseren Downloadbereich für die Rehabeantragung hier.
Wunsch- und Wahlrecht
Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Gute Begründung hilft!
Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl der Klinik zu begründen. Ein wichtiger Grund könnte die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie die Nähe zum Wohnort und der Erhalt der sozialen Kontakte während der Reha können nützlich sein.
Was tun bei Ablehnung?
Sollte der Kostenträger die Reha-Maßnahme ablehnen oder ihrer Wunschklinik nicht entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Eine Rechtsbelehrung finden Sie auch in dem Ablehnungsbescheid.