Eine NPK steht Kindern und Jugendlichen offen, wenn
- eine Behinderung droht oder besteht,
- eine Entwicklungs- oder Verhaltensstörung vorliegt,
- eine seelische Störung vorhanden ist.
Eine Kostenzusage ist nicht erforderlich – ein Einweisungsschein des Kinderarztes, der über die Notwendigkeit der Maßnahme entscheidet, genügt.
Jeder Patient erhält einen auf ihn zugeschnittenen Therapieplan, um sein persönliches Ziel zu erreichen:
- motorische Fähigkeiten verbessern,
- Hilfsmittel einwandfrei anpassen,
- Kommunikation stärken,
- Schlucken ermöglichen,
- kognitive Leistungen verbessern.
Für spezielle Ziele bieten wir Wochenprogramme, in denen wir in Einzel- und Gruppentherapien intensiv mit den Patienten arbeiten.