Die Kostenübernahme bei Rehabilitationsmaßnahmen gestaltet sich anders als in einer Akutklinik. Aufgrund des Datenschutzes geben Beihilfen und private Krankenversicherungen uns keine Auskunft über Ihren Versicherungsstatus. Daher ist es wichtig, dass Sie selbst im Vorfeld abklären, welchen Anspruch Sie auf welche Leistungen Sie haben.
- Sind Sie mit oder ohne Wahlarztbehandlung versichert?
- In welcher Höhe übernimmt Ihre Beihilfe oder Privatversicherung die Behandlungskosten der Reha?
- Wie detailliert muss die eingereichte Rechnung sein?
- Müssen Sie einen Eigenanteil pro Tag entrichten?
Behandlungsverträge für privat versicherte Patienten bieten wir in folgenden Varianten an:
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mit Einzelabrechnung
In diesem Fall erhalten Sie z.B. für Unterkunft, Verpflegung, pflegerische Betreuung, Therapien und ärztliche Leistungen jeweils detaillierte Rechnungen -
mit Pauschalpflegesatz
In diesem Fall berechnen wir Ihnen einen Pauschalpflegesatz pro Aufenthaltstag (für Unterkunft, Verpflegung, pflegerische Betreuung, Therapien und ärztliche Leistungen).
Bitte beachten Sie, dass eine Aufschlüsselung der abgegebenen Leistungen bei dieser Vertragsart (auch nachträglich) nicht möglich ist.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Wahlleistungen zu buchen:
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Ärztliche Wahlleistung:
- Chefarztbehandlung
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Nicht-ärztliche Wahlleistung:
- Zimmer mit "Ausblick & Service" - Flyer zum Download siehe unten