Heilmittelverordnung
Grundsätzlich kann sowohl Ihr Hausarzt als auch Ihr Facharzt (z.B. HNO, Neurologe, Pneumologe) Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapien verordnen. Da eine störungsbildabhängige Diagnostik, z. B. eine Endoskopie (HNO-ärztliche Untersuchung), durchzuführen ist, wird die erste Verordnung überwiegend von einem Facharzt ausgestellt.
Behandlungsbereiche in unserer Praxis für Logopädie:
Therapie bei Erwachsenen:
- HNO Tumor-Therapie:
der Mundhöhle (Lippe, Wangeninnenseite, Mundboden)
des Pharynx (Nasopharynx, Oropharynx, Tonsillen, Velum, Hypopharynx)
des Larynx (Kehlkopf, Taschenfalten und Stimmlippen) - Fazialisparesen
- Neurogene Dysphagie
- Aphasie
- Dysarthrie
- Funktionelle Stimmstörung
- Stimmhygiene und Prävention
- Störung der Artikulation
- Dysglossie