Persönliche Ansprache gerade in der für unsere Patienten schweren Zeit ist uns wichtig. Deshalb ist unser Patientenmanagement für Sie und Ihre Angehörigen als offene Anlaufstelle für alle Fragen und Wünsche da.
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Heilverfahren (HV)
Diese Behandlung wird durch den Krankenhausarzt und den Krankenhaussozialdienst bei Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragt. In unserer Klinik können Sie sowohl stationär, als auch teilstationär behandelt werden. Die Entscheidung darüber, welche Art der Rehabilitation am besten für Sie geeignet ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Zusammen mit den Mitarbeitern vom Sozialdienst wird mit Ihnen der Antrag gestellt. Nach vorliegender Kostenzusage für eine AHB oder ein HV können Sie dann die Maßnahme beginnen.