Stellennummer | 29484 |
Kategorie | Sonstige |
Eintrittsdatum | ab sofort |
Wir sind eine anerkannte Fachklinik für Hörbehinderung, Tinnitus, Schwindel, kardiologische, orthopädische und psychosomatische Erkrankungen. Wir verfügen über 278 Betten.
Ihre Aufgaben
- alle regelmäßig anfallenden Tätigkeiten im Küchen-und Spülbereich
- Einhaltung der Lebensmittelhygiene
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Geräten und Hilfsmitteln
Ihr Profil
- Bevorzugt verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung im Hauswirtschaftsbereich oder entsprechende Erfahrung.
- Sauberes und selbständiges Arbeiten sind selbstverständlich für Sie.
- Sie sind bereit, im Teil- und Wochenenddienst zu arbeiten.
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit zählen zu Ihren Eigenschaften.
- Erfahrung in einer Großküche oder Hauswirtschaft sind wünschenswert.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen ein angenehmes und teamorientiertes Arbeitsklima mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Bei uns springen Sie nicht ins kalte Wasser, sondern erhalten eine umfassende Einarbeitung. Freuen Sie sich auf viele attraktive Extras wie z. B. Schwimmbad, Fitnessraum, Corporate Benefits, Mitarbeiterfeste und vieles mehr.
Kontaktmöglichkeit
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Küchenchef, Herr Dirk Kirschner unter der Telefonnummer +49(0) 8334 981-311 oder per E-Mail an dirk.kirschner[at]vamed-gesundheit.de.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung direkt über das Karriereportal oder per E-Mail an Bewerbung.BGRP[at]vamed-gesundheit.de oder per Post an die VAMED Rehaklinik Bad Grönenbach GmbH, Personalwesen, Sebastian-Kneipp-Allee 3 - 5, 87730 Bad Grönenbach
Kommen Sie zu uns ins Team - Wir freuen uns auf Sie!
Chancengleichheit im Beruf ist uns wichtig. Deshalb ermutigen wir ausdrücklich Menschen mit Behinderung, jeglicher geschlechtlichen Identität und Herkunft sich zu bewerben.
Sie haben es sich sicher schon gedacht: Für alle Tätigkeiten in unseren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über Immunisierungen gegen Masern erforderlich.