Entlassmanagement

Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Rehakliniken ab dem 1. August 2019 ein standardisiertes Entlassmanagement für GKV-Versicherte sicherstellen müssen. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen erhalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie unsere Kollegen in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen - beispielsweise für häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung - durchgeführt werden.

Ablauf, Heimweg und Weiterbehandlung

Zu Hause ist es am schönsten. Damit Ihre Entlassung aus der Rehaklinik reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Rehaaufenthalts und für die Zeit danach.

Ihr Entlassungstermin steht auf den Tagestherapieplänen rechts oben. Ihre Abreise kann nach dem Frühstück erfolgen. Beim Heimtransport durch den Fahrdienst ist für die Abholung nur eine ungefähre Zeitangabe möglich.
Bitte organisieren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt, sobald Ihr Entlassungstermin bekannt ist.

Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbericht für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Rehaaufenthalt, etwa zur Medikation und Empfehlungen für weiterzuführende Behandlungen und Therapien.

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbericht. Den endgültigen Entlassungsbericht schicken wir Ihnen dann im Nachgang per Post zu.

Bei der Entlassung erhalten Sie einen Medikationsplan mit Ihrer aktuellen Medikation in Ihrem Entlassbrief. Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, ist die Verordnung durch Ihren Hausarzt durchzuführen. Suchen Sie daher bitte nach Ihrer Entlassung umgehend Ihren Hausarzt auf.

Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Rehaaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.

Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände zurück, etwa Gehhilfen. Sollten Sie während oder unmittelbar nach Ihrem Rehaaufenthalt einen Bedarf an Hilfsmitteln haben, so wird dies durch uns verordnet und wir kommunizieren Ihren Versorgungsbedarf mit dem von Ihnen gewünschten Sanitätshaus unter Berücksichtigung der Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt ambulante Therapien benötigen, so erhalten Sie die notwendige Verordnung hierfür von Ihrem Hausarzt.

Bitte denken Sie daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Sie erhalten hierzu in Ihrer Abreisewoche eine Aufforderung von unserer Rezeption.

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das unser Pflegestützpunkt und unsere Belegungsabteilung für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi.

Wenn es erforderlich ist, unterstützt Sie unser Sozialdienst und die Krankenkasse bei der häuslichen Weiterbetreuung und der Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes.