Auch gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlung in unserer Privatklinik in Anspruch nehmen. Über die Höhe des Zuschusses und ob Sie einen – geringen – Teil der Kosten selber tragen müssten, entscheidet Ihre Krankenkasse.
Von einer Aufnahme ohne Kostenübernahme raten wir Ihnen dringend ab.
Bitte füllen Sie den Fragebogen für zukünftige Patienten aus und senden ihn per Mail, Fax oder Post an uns. Unsere Chefärztin bzw. unser Oberarzt wird sich auf Grund Ihrer Antworten ein Bild davon machen können, ob unsere Klinik für Ihr Krankheitsbild geeignet ist. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und schreiben Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Beantragung einer Kostenzusage bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Beantragung einer Einzelfallprüfung bei der GKV erfordert folgendes Vorgehen:
Zuerst muss ein Facharzt (Psychiater oder Psychotherapeut) die medizinische Notwendigkeit durch eine Krankenhauseinweisung bestätigen. In dieser Einweisung müssen die Aufnahmediagnose (F-Diagnose nach ICD-10) und die voraussichtliche Behandlungsdauer aufgeführt sein. Darüber hinaus sollte ein fachärztliches Gutachten beigelegt werden, aus welchen die bislang erfolgten Behandlungsversuche hervorgehen sowie eine Begründung warum eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreichend erscheint. (Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten, keine Reaktion auf Medikation oder Psychotherapie, Schweregrad der Erkrankung, Gefährdungsaspekte, erforderliche Distanzierung von häuslichem oder beruflichem Umfeld).
Wenn eine ambulante Psychotherapie erfolgt ist oder war, ist es hilfreich, eine kurze Stellungnahme von dem ambulanten Psychotherapeuten zu erbeten, in welcher die stationäre Behandlung befürwortet und begründet wird.
Von Seiten des Patienten sollte ein formloses Schreiben mit der Bitte um Einzelfallprüfung und Kostenerstattung für die Behandlung in der Helios Privatklinik Allgäu aufgesetzt werden, welches eine Auflistung der persönlichen Gründe (besondere Therapieform, schnelle Aufnahme) beinhaltet.
Manche gesetzlichen Krankenversicherungen wünschen einen Kostenvoranschlag von Seiten der Klinik. Dies können wir Ihnen nach Zusendung des Patientenfragebogens sowie einer Kopie des Kostenübernahmeantrages mit den medizinischen Unterlagen gerne erstellen.
Zusammen mit diesen Informationen, dem Kostenvoranschlag und der Krankenhauseinweisung stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Versicherung. Nach der Genehmigung können wir einen verbindlichen Aufnahmetermin mit Ihnen vereinbaren. Damit die Wartezeit für Sie verkürzt wird, reservieren wir Ihnen gerne im Vorfeld unverbindlich einen Behandlungsplatz.
Haben Sie eine Private Zusatzversicherung?
Bitte informieren Sie auch Ihre Private Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn, falls Sie für stationäre Behandlungen eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung wird Ihnen mitteilen, ob bzw. welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
Nur dadurch stellen Sie sicher, dass gewählte Chefarztleistungen von der Versicherung übernommen werden können.
Informieren Sie Ihre Versicherung auch darüber, dass keine Rechnung für die Unterbringung in Ein-/Zweibettzimmer gestellt wird, und fragen Sie nach der Möglichkeit, ob diese Versicherung für etwaige Differenzkosten, die nicht durch Ihre gesetzliche Versicherung getragen werden, aufkommt.
Ihr Aufenthalt bei uns
Nach der Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nehmen wir Sie als Privatpatient gerne bei uns auf. Sie werden bei uns als Selbstzahler geführt und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Mit der verbindlichen Buchung Ihres Behandlungsplatzes wird eine Anzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro fällig.
Haben Sie Fragen? Unser Patientenmanagement berät Sie gerne, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.