Alles rund um Ihren Aufenthalt

Damit Sie sich während der Therapie ganz auf die „seelische Arbeit“ konzentrieren können, sollte das Organisatorische möglichst vor dem Aufenthalt in unserer Klinik geregelt sein. Grundsätzlich kann das Leistungsspektrum der Helios Privatklinik Allgäu von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern in Anspruch genommen werde. Die Kosten werden in der Regel von den jeweiligen Versicherungen (auch Beihilfe) übernommen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Besonderheit während des Aufenthaltes

Wir bieten Ihnen an, Ihre Katze oder Ihren Hund mitzubringen. Damit bringen wir viele Vorteile zusammen. Es gibt zahlreiche Belege für die positiven Effekte unserer Haustiere auf unser psychisches Wohlbefinden.

Vor Ihrem Aufenthalt

Die Helios Privatklinik Allgäu ist eine Psychosomatische Akutklinik. Die Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass Sie ein akutes, stationär behandlungsbedürftiges Krankheitsbild haben. Wir führen keine Rehabilitationsmaßnahmen und keine Sanatoriumsbehandlungen durch.
Damit Sie Ihre Therapie in unserer Klinik schnellstmöglich beginnen können, helfen wir Ihnen gerne mit allen Formalitäten.
Zuerst benötigen wir den ausgefüllten Fragebogen für zukünftige Patienten. Durch die Auswertung des Fragebogens stellen wir sicher, dass unsere Einrichtung für die Behandlung Ihrer Erkrankung die Richtige ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer auf Ihre Erkrankung ausgerichtete Klinik oder einer ambulanten Einrichtung.

Ihr Weg in unsere Klinik

Nach der kurzfristigen Auswertung des Fragebogens für zukünftige Patienten werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Für die Aufnahme in unsere Klinik gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ihr Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für psychosomatische Medizin) stellt für Sie den Antrag auf Kostenübernahme. Bitte senden Sie diesen Antrag an Ihre Private Krankenversicherung / Beihilfestelle. Gerne unterstützen wir Sie oder Ihren Facharzt, wenn Fragen zum Antrag bestehen sollten. Wenn der Antrag gestellt wurde, können wir mit Ihnen zusammen den voraussichtlichen Aufnahmetermin besprechen.

oder

In besonders dringenden Fällen gibt es die Möglichkeit einer Aufnahme ohne vorherige Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Private Krankenversicherung/ Beihilfestelle. Bedingung hierfür ist, dass Sie schon länger in ambulanter Therapie sind, diese Therapie durch eine krisenhafte Zuspitzung nicht mehr ausreicht und Sie eine Krankenhauseinweisung durch Ihren behandelnden Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für psychosomatische Medizin) haben. Die Aufnahme zur stationären Behandlung muss dann innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung der Krankenhauseinweisung erfolgen. Eine vorherige Kontaktaufnahme zu uns ist unbedingt erforderlich! Vor Anreise ist eine Vorauszahlung in Höhe von 5.000,00 € zu leisten. Bei längeren Aufenthalten werden monatliche Zwischenzahlungen fällig.

oder

Es besteht die Möglichkeit, Sie ohne Krankenhauseinweisung und/oder ohne Kostenübernahme einer Versicherung bei uns aufzunehmen. Wenn Sie dies möchten, müssen Sie selber die aufkommenden Kosten tragen. Vor Anreise ist eine Vorauszahlung in Höhe von 5.000,00 € zu leisten. Bei längeren Aufenthalten werden monatliche Zwischenzahlungen fällig.

 

 

 

Bedingung für die Kostenübernahme sind ein Antrag bei der privaten Krankenkasse/ Beihilfe sowie ein ärztlicher Bericht. Bei der Notwendigkeit einer akutstationären psychosomatischen Behandlung sollte der Bericht folgendes enthalten:

  • Angaben zur Vorgeschichte
  • Angaben über ambulante und/oder  stationäre Vorbehandlungen mit Befunden und Untersuchungsergebnissen
  • Angaben über die aktuelle Symptomatik und Diagnose
  • Begründung warum eine ambulante Behandlung in einer spezialisierten Klinik notwendig ist

 

So begründen Sie oder Ihr Arzt den Antrag auf eine psychosomatische Akutbehandlung. Eine akutstationäre psychosomatische Behandlung bewilligen die Kostenträger in der Regel dann, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:  

  • nach Ausschöpfung aller ambulanten Mittel ist dies nur  unter stationären Bedingungen möglich,
  • eine Herausnahme des Patienten aus dem häuslichen oder beruflichen Umfeld ist ärztlich und therapeutisch notwendig,
  • es besteht eine psychische Symptomatik, die in ambulanter Therapie zu chronifizieren droht: z.B. eine länger anhaltende depressive Episode mit Verdacht auf Chronifizierung.
  • Störungen in der psychischen Verarbeitung akuter köperlicher Erkrankungen: z.B. Anpassungsstörungen, depressive Entwicklungen oder Angstzustände im Zusammenhang mit schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen oder Diagnosen,
  • psychisch mitbedingte Aufrechterhaltung oder Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung oder chronischer Schmerzen
  • unklare Körperbeschwerden mit der Frage nach einer psychogenen (Teil-)Ursache,
  • der Schweregrad der Störung ist besonders stark ausgeprägt,
  • die stationäre Behandlung dient als Motivierung für eine anschließende ambulante Behandlung.

 

Die Helios Privatklinik Allgäu ist eine beihilfefähige Privatklinik nach § 30 GewO. Die Kosten für einen stationären Aufenthalt in unserer Klinik werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen, sofern eine begründete medizinische Notwendigkeit dafür vorliegt.

Wir verfügen zur Zeit über 42 stationäre Behandlungsplätze.
Die Wartezeit für eine geplante Aufnahme beträgt i.d.R. sieben Tage. In Akutfällen kann die Aufnahme kurzfristig erfolgen. 

 

In der Regel hat jeder Privatvollversicherte, Beihilfeberechtigte oder Selbstzahler die Möglichkeit, sich nach einer Indikationsstellung für einen stationären Aufenthalt in der Helios Privatklinik Allgäu zu entscheiden. Es gibt in speziell gelagerten Fällen auch andere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, z.B. durch eine gesetzliche Krankenkasse, dem Arbeitgeber oder einem Fond.

 

Falls Sie Fragen zu Aufnahme, Ablauf oder Abrechnung haben, wenden Sie sich jederzeit an unser Patientenmanagement.

 

Beihilfestellen und private Krankenversicherungen haben für Ihre Leistungen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Darum müssen Sie gegebenenfalls bei beiden Versicherungsträgern getrennte Leistungsanträge stellen.
Beamte, die aufgrund der Beihilfevorschriften (BhV) beihilfeberechtigt sind und aufgrund ärztlicher Einweisung eine klinisch-stationäre Behandlung (Krankenhausbehandlung) durchzuführen beabsichtigen, wird empfohlen, sich vor der Aufnahme mit der für sie zuständigen Festsetzungsstelle für Beihilfen in Verbindung zu setzen und sich die Zusicherung der Beihilfe nach den BhV geben zu lassen.

Diesem Antrag muss ein Befundbericht eines Ihrer vorbehandelnden Ärzte (eine bloße Bescheinigung der Notwendigkeit einer klinisch-stationären Behandlung genügt nicht) mit Untersuchungsergebnissen (Befunde!) beigelegt werden.

 

Beihilfeberechtigte Personen stellen ihren Kostenantrag mit Hilfe eines ärztlichen Attestes parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Die Zusicherung der Beihilfefähigkeit sollte vor der Aufnahme schriftlich vorliegen.

In der Helios Privatklinik Allgäu berechnen wir einen Tagessatz in Höhe von  279,00 Euro. Als Privatklinik sind wir Umsatzsteuer pflichtig. Der Tagessatz inklusive Umsatzsteuer beträgt 332,01 Euro.

Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei Aufenthalten mit Kostenzusage und Direktabrechnung  brauchen Sie keine Vorauszahlung  leisten. Die Rechnung wird nach Ihrem Aufenthalt  erstellt.

Selbstzahler haben eine Vorauszahlung in Höhe von 5000,00 Euro zu leisten. Bei längeren Aufenthalten behalten wir uns Zwischenrechnungen vor.

 Sollten bei Ihrer Abrechnung Problemen entstehen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Auch gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlung in unserer Privatklinik in Anspruch nehmen. Über die Höhe des Zuschusses und ob Sie einen – geringen – Teil der Kosten selber tragen müssten, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Von einer Aufnahme ohne Kostenübernahme raten wir Ihnen dringend  ab.
Bitte füllen Sie den Fragebogen für zukünftige Patienten aus und senden ihn per Mail, Fax oder Post an uns. Unsere  Chefärztin bzw. unser Oberarzt wird sich auf Grund Ihrer Antworten ein Bild davon machen können, ob unsere Klinik für Ihr Krankheitsbild geeignet ist. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und schreiben Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Beantragung einer Kostenzusage bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Beantragung einer Einzelfallprüfung bei der GKV erfordert folgendes Vorgehen:
Zuerst muss ein Facharzt (Psychiater oder Psychotherapeut) die medizinische Notwendigkeit durch eine Krankenhauseinweisung bestätigen. In dieser Einweisung müssen die Aufnahmediagnose (F-Diagnose nach ICD-10) und die voraussichtliche Behandlungsdauer aufgeführt sein.  Darüber hinaus sollte ein fachärztliches Gutachten beigelegt werden, aus welchen die bislang erfolgten Behandlungsversuche hervorgehen sowie eine Begründung warum eine ambulante  Behandlung nicht mehr ausreichend erscheint. (Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten, keine  Reaktion auf Medikation oder Psychotherapie, Schweregrad der Erkrankung, Gefährdungsaspekte, erforderliche Distanzierung von häuslichem oder beruflichem Umfeld).
Wenn eine ambulante Psychotherapie erfolgt ist oder war, ist es hilfreich, eine kurze Stellungnahme von dem ambulanten Psychotherapeuten zu erbeten, in welcher die stationäre Behandlung befürwortet und begründet wird.
Von Seiten des Patienten sollte ein formloses Schreiben mit der Bitte um Einzelfallprüfung und Kostenerstattung  für die Behandlung in der Helios Privatklinik Allgäu  aufgesetzt werden, welches eine Auflistung der persönlichen Gründe (besondere Therapieform, schnelle Aufnahme)  beinhaltet.

Manche gesetzlichen Krankenversicherungen wünschen einen Kostenvoranschlag von Seiten der Klinik. Dies können wir Ihnen nach Zusendung des Patientenfragebogens sowie  einer Kopie des Kostenübernahmeantrages mit den medizinischen  Unterlagen gerne erstellen.
Zusammen mit diesen Informationen, dem Kostenvoranschlag und der Krankenhauseinweisung stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.  Nach der Genehmigung können wir einen verbindlichen Aufnahmetermin mit Ihnen vereinbaren. Damit die Wartezeit für Sie verkürzt wird, reservieren wir Ihnen gerne im Vorfeld unverbindlich einen Behandlungsplatz. 

Haben Sie eine Private Zusatzversicherung?

Bitte informieren Sie auch Ihre Private Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn, falls Sie für stationäre Behandlungen eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung wird Ihnen mitteilen, ob bzw. welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
Nur dadurch stellen Sie sicher, dass gewählte Chefarztleistungen von der Versicherung übernommen werden können. 
Informieren Sie Ihre Versicherung auch darüber, dass keine Rechnung für die Unterbringung in Ein-/Zweibettzimmer gestellt wird, und fragen Sie nach der Möglichkeit, ob diese Versicherung für etwaige Differenzkosten, die nicht durch Ihre gesetzliche Versicherung getragen werden, aufkommt.

Ihr Aufenthalt bei uns

Nach der Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nehmen wir Sie als Privatpatient gerne bei uns auf. Sie werden bei uns als Selbstzahler geführt und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Mit der verbindlichen Buchung Ihres Behandlungsplatzes wird eine Anzahlung in Höhe von  5.000,00 Euro fällig.
Haben Sie Fragen? Unser Patientenmanagement berät Sie gerne, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Bitte bringen Sie zum stationären Aufenthalt alle medizinisch relevanten Unterlagen mit, die uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Eine Liste der Dinge, die für Ihren stationären Aufenthalt sinnvoll sind, finden Sie hier.
Für unsere Patienten stehen Waschmaschine und Trockner bereit, die Nutzung ist kostenfrei. Bademäntel, Frotteewäsche und Haartrockner stellen wir Ihnen während Ihres Aufenthaltes zur Verfügung.

Anreise mit dem PKW:
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, können Sie auf dem Kurzeitparkplatz des allgäu resort- Helios business & health Hotel ihr Auto abstellen und in aller Ruhe einchecken und  auspacken. Danach steht ihnen  ein kostenfreier Parkplatz auf unserem Parkdeck zur Verfügung. Optional können Sie  je nach Verfügbarkeit einen Tiefgaragenparkplatz im Hotel buchen.

Anreise mit dem Zug:
Wenn Sie mit der Bahn anreisen möchten, ist Ihr Zielbahnhof  Memmingen. Ab Memmingen können Sie mit dem Taxi oder ab Busbahnhof /Steig 7  mit dem Bus 965 direkt zu unserer Klink fahren. 

Anreise mit dem Flugzeug:
Die nächst gelegenen Flughäfen mit innerdeutschem Flugverkehr sind Friedrichshafen und München. Von dort reisen Sie bitte mit der Bahn weiter nach Memmingen. Ab Memmingen können Sie mit dem Taxi oder ab Busbahnhof /Steig 7  mit dem Bus 965 direkt zu unserer Klink fahren.

Fahrpläne für Bus und Bahn  
http://www.vvm-online.de/fileadmin/Fahrplaene/965_Memmingen-Bad_Groenenbach.pdf

www.bahn.de

Während Ihrem Aufenthalt

Jeder Patient wird von einem Bezugstherapeuten durch die Behandlung geleitet. Die Therapeuten und Ärzte für die speziellen Gebiete, wie Kunst- oder Körpertherapie, Sporttherapie oder Körpermedizin, werden – individuell und dem Behandlungsverlauf angepasst –  in die Therapie eingebunden.

Weiter bieten wir für bestimmte Berufsgruppen modulare Behandlungskonzepte an. Welche Therapieangeboten für Sie optimal geeignet sind, werden Sie mit Ihrem Bezugstherapeut festlegen. Alle Therapieangebote werden speziell für Ihre Behandlung zusammengestellt und mit Ihnen besprochen.

Die Dauer der erforderlichen Behandlung hängt von der Schwere der Symptomatik und anderen Gegebenheiten ab. Eine ungefähre Behandlungsdauer können wir Ihnen nach Auswertung des Fragebogens für zukünftige Patienten mitteilen.

Wir bieten auch – außerhalb unseres Konzeptes für stationäre Akutbehandlungen – Kurzzeitbehandlungen für Menschen an, die sich keine längere Abwesenheit aus Beruf oder sozialem Umfeld vorstellen können.

Als Wahlleistung bieten wir die Betreuung durch unsere Chef- und Oberärzte an. Diese Chefarztbehandlung wird gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

Wenn Sie sich für die Chefarztbehandlung entscheiden, wird Sie Frau Hildebrandt-Möller durch die gesamte Therapie begleiten und Ihre Therapie zusammen mit Ihnen planen. Natürlich führt sie auch die Einzeltherapiesitzungen mit Ihnen durch. 

Unsere Mitarbeiter vom Patientenmanagement beraten Sie umfassend zu diesem Thema, auch zu Fragen der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

Nach Ihrem Aufenthalt

Noch vor Beendigung der stationären Therapie organisieren wir zusammen mit Ihnen die Nachsorge. Wenn Sie vor dem Aufenthalt nicht bei einem Therapeuten in Behandlung waren, bemühen wir uns gerne um die Vermittlung eines ambulanten, wohnortnahen Therapeuten. Falls Sie damit einverstanden sind, informieren wir Ihren behandelnden Facharzt oder Therapeuten, bei dem sie vor der stationären Therapie in Behandlung waren, ausführlich über die Behandlungsergebnisse.

 

Außerdem informieren wir Sie auch über bestehende Selbsthilfegruppen.

In Psychosomatischen Kliniken werden die allgemeinen, stationären Leistungen über tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet. Das konkrete Entgelt bemisst sich damit nach der Aufenthaltsdauer in unserer Klinik. Alle medizinisch notwendigen Leistungen und Kosten sind mit diesen Tagessätzen abgedeckt.

Uns ist es wichtig, dass alle Patienten einen persönlichen Rückzugsraum haben. Deshalb berechnen wir keinen Zuschlag für die Unterbringung in unseren komfortablen Einzelzimmern.

Nach Ihrer Entlassung schreiben wir einen umfassenden Entlassbericht für Sie, den wir gerne - wenn Sie damit einverstanden sind - an Ihren weiterbehandelnden Facharzt oder Therapeuten senden.

Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Bezugstherapeut ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Facharzt / Therapeuten führen. Sie erhalten Empfehlungen, wie Ihre Behandlung weitergeführt werden kann.

Schon während Ihres Aufenthaltes werden wir Sie beim Aufbau eines sozialen Netzwerkes, z.B. bei der Suche einer passenden Selbsthilfegruppe, unterstützen.

 

Wenn sich Ihre persönliche Situation nach der Entlassung zuspitzt, z.B. bevor Sie Ihre ambulante Therapie beginnen, können Sie jederzeit bei uns anrufen.

Während der Therapie erhalten Sie neue Einblicke, erkennen Ihre Ressourcen wieder und erlernen die Möglichkeit, Ihr Leben in Balance zu führen. Das stetige Umsetzen der erlernten Prozesse ist aber nicht immer einfach, manches kann in Vergessenheit geraten.

Darum bieten wir für unsere ehemaligen Patienten einen „Refresher-Kurs“ an. Der Kurs ist auf eine Belegung mit acht Teilnehmern zugeschnitten. In diesem Nachsorgeprogramm möchten wir Sie weiter unterstützen, Ihre erlernten Prozesse in Ihren Alltag umzusetzen. Die Ziele unseres Refresher-Kurses sind:

  • Stabilisierung des in der stat. Behandlung Erreichten
  • Unterstützung bei der Umsetzung im Alltag
  • Konkretisierung und Umsetzung der Therapieziele
  • Formulierung neuer Ziele
  • Unterstützung bei Partnerschafts- und Arbeitsplatzproblemen
  • Unterstützung bei der Suche nach einem stützenden Netzwerk

 

     

Der Refresher-Kurs erstreckt sich über fünf Tage. Nach einem persönlichen Einzelgespräch findet der Kurs in Gruppentherapie statt. Der Kontakt zum ehemaligen Bezugstherapeuten ist nach Absprache möglich. Der Kurs mit bis zu acht „Ehemaligen“ wird durch einen psychotherapeutischen Mitarbeiter der Helios Privatklinik Allgäu geleitet.

In der Kursgebühr sind alle Therapieeinheiten, die Unterbringung in komfortablen Einzelzimmern des allgäu Resort, Helios business & health Hotel und die Verköstigung enthalten.

Die Kosten werden in der Regel nicht von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.