Wann kann ich einen Reha-Antrag stellen?
Wenn die Mittel der Krankenbehandlung nicht mehr ausreichen, um Ihren Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern, wird bei fest definierten Indikationen eine medizinische Rehabilitation genehmigt. Eine stationäre Reha-Maßnahme wird von den Kostenträgern genehmigt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, um das zuvor definierte gesundheitliche Ziel zu erreichen. Ihr Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt hilft Ihnen dabei, die Ziele zu definieren und einzuschätzen, welche Reha die richtige ist. Ein ärztliches Gutachten erhöht die Chancen auf eine Bewilligung der Reha deutlich.
Das Antragsformular
Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern oder auf dessen Website downloaden. Wenn Sie sich für eine VAMED Rehabilitationsklinik entschieden haben, können wir Ihnen gern bei der Antragstellung behilflich sein.
Worauf ist zu achten?
Sie benötigen eine fundierte Begründung Ihres behandelnden Arztes, warum er für Sie eine Reha-Maßnahme für notwendig hält. Ihr Krankheitsverlauf sollte vom Arzt sorgfältig dokumentiert worden sein. Fügen Sie dem Reha-Antrag Arztberichte und Befunde bei. Außerdem ist es empfehlenswert, dass Sie sich aktiv über Reha-Einrichtungen informieren, deren Behandlungsangebot für Ihr Krankheitsbild passt. Haben Sie sich entschieden, teilen Sie dem Kostenträger gleich mit, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten. Das Wunsch- und Wahlrecht ist Ihnen gesetzlich garantiert! Ihren Wunsch für eine bestimmte Reha-Einrichtung müssen Sie begründen.
Wohin mit dem Antrag?
Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter.
Der Antrag wurde abgelehnt? Was nun?
Was können Sie tun, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb der angegebenen Widerspruchsfrist. Eine erneute ärztliche Stellungnahme über die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reha-Maßnahme stärkt Ihre Argumente beim Widerspruch. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage.