Zuzahlungen und Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte.

Gesetzlich versicherte Patienten


Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihre Krankenhauseinweisung und ihre Krankenkassenkarte vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.


So entrichten Sie Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption – in bar oder per EC-Karte.

Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrages.

Bankverbindung

Falls Sie die Zuzahlung überweisen müssen, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
 
Commerzbank
DE67 5308 0030 0808 8986 02
BIC DRESDEFF530

Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

• Sie sind jünger als 18 Jahre.
• Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
• Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.


Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen


Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

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Wahlleistungen: Zusätzlicher Komfort und Service

Informieren Sie sich hier über unsere Komfort- und Serviceleistungen. Für Privatpatienten, Zusatzversicherte und Selbstzahler stehen speziell ausgestattete Zimmer zur Verfügung.