Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, ob Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. Dann entfällt für Sie auch die Eigenbeteiligung für den Krankenhausaufenthalt. Bringen Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung unbedingt mit in unsere Klinik und zeigen Sie sie schon bei Ihrer Aufnahme vor.
nach einem Gelenkersatz schließt sich in der Regel eine Rehabilitation an. Derzeit kann es jedoch zu Wartezeiten von bis zu drei Wochen zwischen der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und der Aufnahme in einer Rehaklinik kommen. Bitte lesen Sie hier weiter.
Kosten & Zuzahlungen
Durch die aktuelle Gesetzgebung sind wir verpflichtet, von jedem gesetzlich Versicherten über 18 Jahren eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Krankenhaustag zu erheben. Diese ist jedoch auf 280 Euro pro Jahr (28 Tage) begrenzt. Ihre Krankenkasse übermittelt uns automatisch, ob und in welcher Höhe Sie eine Zuzahlung leisten müssen. Eine entsprechende Rechnung händigen wir Ihnen am Tag Ihrer Entlassung an unserer Rezeption aus. Den Betrag überweisen Sie dann bitte, wenn Sie wieder zu Hause sind.