Sie können diese dann am nächsten Werktag bei uns abholen.
Alternativ können Sie uns auch einen frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Briefumschlag mit einer Notiz zusenden. So erhalten Sie umgehend per Post die gewünschte und in der Sprechstunde vorab vereinbarte Verordnung.
Waren Sie in diesem Quartal noch nicht bei uns, denken Sie daran, Ihre Chipkarte beizulegen. Selbstverständlich bekommen Sie diese umgehen zurück: entweder persönlich bei Abholung Ihres Rezepts oder bei postalischer Zusendung zusammen mit der Verordnung per Post.